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SG Athletico Büdelsdorf
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Verfasser Beiträge
Oliver Stief

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Registriert: 29.10.2006
Beiträge: 149

18.10.2013 - 20:31: Gefährdungshaftung von Tierhaltern | Zitieren Zitieren

Moin zusammen,

ich hatte in letzter Zeit häufiger kritische Situationen mit nicht angeleinten Hunden. Einmal hat es sogar richtig gescheppert. Vielleicht geht 's euch ähnlich.

Folgendes ist im Falle eines Unfalles zu beachten (Zitat meines Haftpflichtversicherers): "Bei der Beurteilung der Haftung ist zu beachten, dass bei einem Unfall mit einem Tier insbesondere mit einem Hund die Gefährdungshaftung des Tierhalters nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
zu berücksichtigen ist. D.h. der Tierhalter haftet - ohne Rücksicht auf das eigene Verschulden - für Schäden, die das Tier verursacht.

Ein etwaiges Mitverschulden Ihrerseits tritt hinter der Haftung des Tierhalters bei einfacher Fahrlässigkeit zurück."

Mehr ist dazu wohl nicht zu sagen. Fröhliches und vor allem crash- und bissfreies Trainieren.

Das Machen m8's!

 
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