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SG Athletico Büdelsdorf
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Verfasser Beiträge
mysash (M+)

Registriert: 28.06.2011
Beiträge: 170

29.06.2013 - 10:17: Akku Licht am Fahrrad bald erlaubt? | Zitieren Zitieren

Moin,

ganz lesenswerter Artikel:
http://www.spiegel.de/politik/ deutschland/ramsauer-will-akku -lichter-bei-fahrraedern-erlau ben-a-908500.html

Warten wir mal ab...

 
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Frank W.

Registriert: 30.05.2006
Beiträge: 256

14.07.2013 - 06:05: RE: Akku Licht am Fahrrad bald erlaubt? | Zitieren Zitieren

48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Änderung der StVZO die Beleuchtung an Fahrrädern betreffend,
Bundesratsdrucksache 445/13 (Beschluss) vom 05.07.2013

§ 67 Absatz 1 StVZO wird wie folgt gefasst:
(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte
· mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren
Nennspannung 6 V beträgt oder
· einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung)
oder
· einem wiederaufladbaren Energiespeicher
als Energiequelle ausgerüstet sein.
Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar
sein.
Begründung:
Die Verwendung von Batterien oder eines wieder aufladbaren Energiespeichers (Akkus
etc.) für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte an Fahrrädern gewährleistet
grundsätzlich das gleiche Sicherheitsniveau wie die Verwendung einer Lichtmaschine (Dynamo)
als Energieversorger. Zudem Gewährleisten sowohl batterie – als auch akkubetriebene
Scheinwerfer und Schlussleuchten eine gute Erkennbarkeit der Fahrradfahrer, da die
Intensität der Lichtabstrahlung unabhängig von der Fahrgeschwindigkeit gleichmäßig
hoch ist und auch im Stand erfolgen kann. Daneben wird ihnen eine höhere Akzeptanz
entgegen gebracht, die offenbar unter anderem daraus resultiert, dass der Betrieb der Beleuchtung
mit Batterien und Akkus im Gegensatz insbesondere zu älteren Dynamos keine
fahrdynamisch wirksamen Leistungsverluste oder eine Einschränkung der Beleuchtung bei
schlechten Witterungsverhältnissen mit sich bringt.
In der Praxis wird die Beleuchtung von Fahrrädern im Straßenverkehr oftmals schon mit
einer Batterie oder einem Akku betrieben, auch ohne dass die Räder mit einem Dynamo
ausgerüstet sind. Deshalb sollte die Voraussetzung der bisherigen Regelung des § 67 Absatz1
StVZO, dass Scheinwerfer und Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine (Dynamo)
versorgt werden müssen, entfallen und als alternative Energiequellen die Versorgung von
Scheinwerfer und Schlussleuchte mit Batterien oder ein wieder aufladbarer Energiespeicher
alternativ neben dem Dynamo ermöglicht werden.

Laut Kol. im MWAV ist mit einer Verkündung gegen Ende dieses Monats/Anfang des
Monats August zu rechnen. Angabe ohne Gewähr.

Inkrafttreten: am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats

 
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Henning K.

Registriert: 08.12.2007
Beiträge: 133

14.07.2013 - 09:06: RE: Akku Licht am Fahrrad bald erlaubt? | Zitieren Zitieren

Hi Frank,

hast Du Dienst?
Ansonsten empfehle ich Dir an einem radfahrtauglich Sonntag-Sommermorgen den sportlichen oder schönen Dingen des Lebens zu widmen.......

Trotzdem vielen Dank und bis bald auf dem RR

MsG Henning

 
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Sandra W.

Registriert: 28.05.2012
Beiträge: 77

14.07.2013 - 09:50: RE: Akku Licht am Fahrrad bald erlaubt? | Zitieren Zitieren

Nur zu Info:
Frank hat heute Tagesdienst und leider keine Zeit das schöne Wetter auf dem Rad zu genießen.

Und da kann man sich dann auch mal mit anderen Dingen beschäftigen. :-)

Gruß
Sandra

 
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