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Verfasser | Beiträge |
Gast.
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28.02.2011 - 09:59: Jetzt erst Recht ...
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Hallo, in Ermangelung eigener erwähnenswerter sportlicher Höchstleistungen, aber dem Drang folgend auch mal was im Forum schreiben zu wollen, anbei für den, den es interessiert ein paar Rechtssplitter zum Radfahren, die mir bei Gelegenheit über den Schreibtisch gefahren sind: 1. Rad + Alkohol = Athletico Punschumtrug i.d. Hüttener Bergen ist gesichert. - http://www.haufe.de/recht/news Details?newsID=1256730744.83 2. Rad als Geisterfahrer = Wenn schon, dann langsam. - http://www.haufe.de/recht/news Details?newsID=1292844635.48 3. Rad + freilaufender Hund = Sturz - http://www.verkehrsrechtsforum .de/urteilsdatenbank/unfaelleh aftungundschadensersatz/teil4/ schadensersatz-bei-unfall-zwis chen-fahrrad-und-h.html 4. Rad + Zebrastreifen = Schieben ist besser - http://www.haufe.de/recht/news Details?id=1298370583.84 5. Für alle die mit einem Fixie am öff. Straßenverkehr teilnehmen: http://www.verkehrslexikon.de/ Texte/Rspr2958.php 6. Rennrad + Radweg = Alles beim alten. Das - wohl bekannte - Urteil des VG Regensburg ist nicht nur durch den BayVGH sondern nun auch durch das BVerwG Leipzig bestätigt worden - http://lexetius.com/2010,5266. Nett, bringt uns ja leider in der Sache nichts weiter und es bleibt hierbei: http://www.adfc.de/Verkehr--Re cht/Recht/Regeln-fuer-Radfahre r/Rennrad-und-Radweg/Rennrad-u nd-Radwegebenutzungspflicht 7. Radwegbenutzungspflicht + Bußgeldkatalog für Radfahrer: 5,- € kann es einem wert sein - http://www.mtb-siegerland.de/i mages/bussgeldkatalog_radfahre r.pdf 8. Einiges zum Seitenabstand und Überholen - http://www.adfc.de/Verkehr--Re cht/Sicher-unterwegs/Seitenabs taende/Seitliche-Sicherheitsab staende Gruß Markus |
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Gast.
Registriert: -
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28.02.2011 - 12:03: RE: Jetzt erst Recht ...
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2. Versuch mit hoffentlich funktionierenden Links: Hallo, in Ermangelung eigener erwähnenswerter sportlicher Höchstleistungen, aber dem Drang folgend auch mal was im Forum schreiben zu wollen, anbei für den, den es interessiert ein paar Rechtssplitter zum Radfahren, die mir bei Gelegenheit über den Schreibtisch gefahren sind: 1. Rad + Alkohol = Athletico Punschumtrug i.d. Hüttener Bergen ist gesichert. - www.haufe.de/recht/newsDetails ?newsID=1256730744.83 2. Rad als Geisterfahrer = Wenn schon, dann langsam. - www.haufe.de/recht/newsDetails ?newsID=1292844635.48 3. Rad + freilaufender Hund = Sturz - www.verkehrsrechtsforum.de/urt eilsdatenbank/unfaellehaftungu ndschadensersatz/teil4/schaden sersatz-bei-unfall-zwischen-fa hrrad-und-h.html 4. Rad + Zebrastreifen = Schieben ist besser - www.haufe.de/recht/newsDetails ?id=1298370583.84 5. Für alle die mit einem Fixie am öff. Straßenverkehr teilnehmen: www.verkehrslexikon.de/Texte/R spr2958.php 6. Rennrad + Radweg = Alles beim alten. Das - wohl bekannte - Urteil des VG Regensburg ist nicht nur durch den BayVGH sondern nun auch durch das BVerwG Leipzig bestätigt worden - www.lexetius.com/2010,5266. Nett, bringt uns ja leider in der Sache nichts weiter und es bleibt hierbei: www.adfc.de/Verkehr--Recht/Rec ht/Regeln-fuer-Radfahrer/Rennr ad-und-Radweg/Rennrad-und-Radw egebenutzungspflicht 7. Radwegbenutzungspflicht + Bußgeldkatalog für Radfahrer: 5,- € kann es einem wert sein - www.mtb-siegerland.de/images/b ussgeldkatalog_radfahrer.pdf 8. Einiges zum Seitenabstand und Überholen - www.adfc.de/Verkehr--Recht/Sic her-unterwegs/Seitenabstaende/ Seitliche-Sicherheitsabstaende Gruß Markus |
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Werner R.
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Registriert: 21.06.2005 |
28.02.2011 - 15:33: RE: Jetzt erst Recht ...
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Hi Marcus, ja, super - liest sich ja alles sehr nett. Aber behalten kann ich das nicht im Kopf. Ich erwähne daher die Anschaffung eines kleineren Ordners mit Kipphebelmechanik und Register für die mittlere Trikot-Tasche; dort sollte bei Nicht-Mitführen der in unseren Breiten ja leider obligatorischen Regenjacke Platz in ausreichendem Maße vorhanden sein, sofern dieser nicht bereits für den auf einer längeren Ausfahrt zusätzlich notwendigen Proviant bzw. für die bezüglich einer RTF vom jeweiligen Veranstalter vor dem Start ausgegebene Streckenkarte, die zum Nachweis des Anfahrens eines der vom Veranstalter eingerichteten Depots (als Nachweis ist diese stempeln zu lassen) belegt wird. Tja, wer das jetzt verstanden hat, der sei ermutigt, die Urteile zu den jeweiligen Fehlhalten ebenfalls zu lesen - er wird dann vielleicht weniger Schwierigkeiten haben als ich, diese zu kapieren . . . ;-)) Viele Grüße und bis denne, Werner |
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